Treffen mit Vertretern des Paritätischen zum KiBiz

 Erst zuhören, dann entscheiden und anschließend handeln. Das ist der Dreiklang, mit dem die NRW-Koalition Politik für die und mit den Menschen in Nordrhein-Westfalen gestaltet. Nach einem intensiven Beratungs- und Anhörungsprogramm hat die Landesregierung jetzt den Gesetzentwurf zur Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in den Landtag eingebracht. Den verlässlichen Löwenanteil tragen insbesondere das Land und die Kommunen, aber auch Kirchen und freie Träger leisten ihren Anteil zu einer auskömmlichen Finanzierung. Mit der Platzausbaugarantie könne jeder notwendige zusätzliche Betreuungsplatz gebaut werden.

Auch das weitere Jahr Elternbeitragsfreiheit werde die Familien in NRW entlasten. „Dazu soll auch der bereits eingeschlagene Weg für flexiblere Öffnungs- und Betreuungszeiten beitragen.“ An diesem Punkt aber gibt es bei den in die Diskussion eingebundenen Verbänden noch Gesprächsbedarf. Insbesondere diese im Paragrafen 27 formulierte Möglichkeit der Verteilung von regelmäßig unterschiedlichen Betreuungstagen auf die Wochentage fehlen dem Verband „Der Paritätische“, den Daniel Sieveke kürzlich in Paderborn zum fachlichen Austausch besucht hatte, noch klare Begrenzungen, denn zwischen Öffnungszeiten und Betreuungszeiten bestehe ein wesentlicher Unterschied. So setze sich die von den Eltern gebuchte und vertraglich geregelte Betreuungszeit – in der Regel 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche – zusammen aus der Summe der regelmäßigen Betreuungszeiten je Wochentag und könne eben nicht flexibel gestaltet werden, wie es der Gesetzesentwurf vorsehe. Dies lasse der Personalschlüssel in den Einrichtungen nicht zu, ohne feste Kernzeiten sei ein prozessorientiertes Arbeiten nicht möglich. „Der Paritätische“ fordert dazu ebenfalls eine verbindliche Rahmenregelung des Gesetzgebers.
„Dieses Problem kann ich durchaus nachvollziehen und es sind eben genau solche Hinweise von Fachleuten, die wir brauchen und die wir dann natürlich auch nach Düsseldorf weitertragen!“ verweist der stv. CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Daniel Sieveke, aber gleichzeitig auch auf die jetzt bereits erreichten erheblichen Verbesserungen in dem Entwurf des Kinderbildungsgesetzes.

Wie groß der Druck bei den Beteiligten der frühkindlichen Erziehung war, habe auch die rege Teilnahme an zwei Werkstattgesprächen der Fraktionen von CDU und FDP gezeigt, an der rund 400 interessierten Expertinnen und Experten aus Praxis und Beruf teilgenommen hatten. „Begrüßt wurden vor allem die zusätzlichen Investitionen in die frühkindliche Bildung in Höhe von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr und die geplanten Neuregelungen zur Qualitätsentwicklung. Auch die gesetzlich neu verankerte Leitungsfreistellung und die finanzielle Stärkung der Fachberatung sind wichtige Schritte.“, so Sieveke.

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