Sprechertagung PKG

Der künftige Umgang mit extremistischen Gefährdern und die föderale Sicherheitsarchitekturwaren waren die wichtigsten Themen bei der Jahrestagung der verfassungsschutzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Landesparlamenten und aus dem Bundestag, darunter auch der NRW-Innenausschussvorsitzende Daniel Sieveke. „Deutschland braucht einen starken und handlungsfähigen Verfassungsschutz sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Allen Bestrebungen aus dem linken und rechten Lager mit dem Ziel einer Schwächung oder gar Abschaffung der deutschen Inlandsnachrichtendienste treten wir daher entschieden entgegen“, erklärten die verfassungsschutzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Ländern und der Obmann der Unions-Innenfraktion im Deutschen Bundestag unisono.  „Unser Dank gilt den Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten, die durch ihre gute Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit in Deutschland leisten. Zahlreiche Anschläge und Straftaten konnten in der Vergangenheit aufgrund der erfolgreichen Arbeit der Sicherheitsbehörden verhindert werden. Dabei spielten die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden in der Regel eine gewichtige Rolle.“

Mehr denn je gelte es daher heute, so heißt es weiter in der Erklärung. die Nachrichtendienste des Bundes und der Länder zu stärken und mit den notwendigen personellen, technischen und rechtlichen Ressourcen auszustatten.

Die föderale Sicherheitsstruktur sei nicht statisch, sondern immer wieder daraufhin zu prüfen, wie die freiheitlich-demokratische Grundordnung am besten zu schützen sei, betont Sieveke. „Es geht darum, unsere Grundwerte zu verteidigen, nicht darum, Strukturen zu bewahren. Wir arbeiten kontinuierlich an einer Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und einem effizienten Einsatz der Ressourcen.“

Einheitliche Standards als Grundlage der Arbeit der deutschen Verfassungsschutzbehörden erleichterten deren Zusammenarbeit und schafften Klarheit hinsichtlich der Aufgaben und Kompetenzen. Gleiches gelte für die vorgesehene Kontrolle der Nachrichtendienste.

Unter Einhaltung des Trennungsgebotes sei in Zeiten des terroristischen Extremismus der Austausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz weiter zu entwickeln. Dabei sei stets darauf zu achten, dass an der Stelle, wo sich flexible Strukturen als in der Praxis sinnvoll bewährt haben, die Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden nicht durch starre Regeln erschwert werde.

Gefordert wird auch der stärkere digitale Austausch von Informationen zwischen den verschiedenen Landes- und Bundesbehörden.  Nach dem Vorbild der bestehenden Verbunddatei Rechtsextremismus soll eine solche Verbunddatei für den Phänomenbereich Linksextremismus eingeführt werden.

Bezüglich des Umgangs mit Gefährdern wurde einvernehmlich festgestellt, dass hier Polizei- und Verfassungsschutzbehörden gleichermaßen gefordert seien. Vor dem Hintergrund der explodierenden Fallzahlen, der hohen Mobilität der Betroffenen und der hohen Komplexität der Sachverhalte sei eine zentrale koordinierende Zuständigkeit des Bundes für Gefährder für den Phänomenbereich des islamistischen Extremismus zu schaffen.  

Foto: © CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin

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