Aktion gegen Cyberkriminalität

Cyberkriminalität und allgemein Straftaten mit Internetbezug sind weiter auf dem Vormarsch. Das hat Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU) in einer Pressekonferenz erklärt und kündigte gleichzeitig die Einführung eines neuen Straftatbestandes des Anbietens von Diensten zur Ermöglichung oder Förderung von Straftaten an. „Ein solcher Tatbestand wäre die konsequente Weiterentwicklung der bisherigen Gehilfenstrafbarkeit in der digitalen Zeit. Die Plattformbetreiber, die wir ins Visier nehmen wollen, wollen die Unbegrenztheit des Internets nutzen. Das macht sie so gefährlich und strafwürdig.“ Keinesfalls wolle man Online-Verkaufsportale unter Generalverdacht stellen, sondern die redlichen Plattformbetreiber schützen. Erfasst werden sollen nur Dienste, die den Zugang und die Erreichbarkeit erst durch besondere technische Vorkehrungen (TOR-Browser) möglich machen. Biesenbach: „Auch das Darknet erfüllt wichtige, für die Demokratie bedeutsame Funktionen, etwa für Dissidenten oder anonyme Kontakte zu Journalisten. Da müssen wir die richtige Balance finden.“

Wer einen internetbasierten Dienst im Darknet anbiete, dessen Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet sei, Rauschgift, Waffen, Sprengstoff, Kinderpornographie oder gefälschte Dokumente unter die Leute zu bringen, soll künftig schon für das Betreiben der Plattform bestraft werden können, auch wenn er selbst die kriminellen Maschenschaften nicht kennt.

Die Cyberkriminalität verursacht bundesweit einen volkswirtschaftlichen Gesamtschaden von 55 Milliarden Euro jährlich. Zum Kernbereich der Computerkriminalität zählen etwa Datenfälschung, Sabotage, Ausspähen und Abfangen von Daten sowie Softwarepiraterie. Allein in diesem Kernbereich registrierte die Polizei in NRW im vergangenen Jahr fast 23 000 Fälle. Im Vergleich zum Vorjahr ist das zwar nur ein Anstieg um knapp ein Prozent - im Vergleich zu 2016 allerdings um mehr als ein Drittel. Die Dunkelziffer gilt im Bereich Cybercrime als hoch.

Der Schaden, den Computerkriminalität 2017 in NRW verursachte, wird in der Kriminalstatistik mit über 20 Millionen Euro beziffert – rund 85 Prozent davon fallen in die Kategorie Betrug. Dazu zählen etwa Überweisungsbetrug, Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen oder Warenkreditbetrug. Unter der Sonderkennung „Tatmittel Internet“ erfasste die NRW-Polizei im vergangenen Jahr insgesamt über 60 000 Straftaten. Bei der Staatsanwaltschaft Köln gibt es seit 2016 eine landesweit zuständige Zentralstelle Cybercrime NRW, die herausgehobene Verfahren führt und Kontakte zu Spezialisten, auch in anderen Ländern, hält. Mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), verfügt das größte Bundesland über eine Truppe von jungen und hochmotivierten Experten, deren Fachkompetenz und Schlagkraft inzwischen weit über Nordrhein-Westfalen hinaus bewundert wird. Inzwischen wurde die Mitarbeiterzahl des ZAC nahezu vervierfacht. Minister Biesenbach: „Insgesamt haben wir 26 neue Planstellen geschaffen und das nicht nur für Staatsanwälte, sondern auch für einen Wirtschaftsreferenten, Servicekräfte und den Wachtmeisterdienst. Es gilt, die jungen, netzaffinen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für diese Aufgabe zu begeistern und ihnen dann auch Raum zu geben.“

Foto: © Cristine Lietz  / pixelio.de

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